Üblicherweise erfolgt von uns aktiv 2 Tage vor Ihrem Termin eine telefonische Erinnerung bzw. Nachfrage ob noch Unklarheiten bestehen bzw. wird eine Terminbestätigung eingeholt – wir ersuchen um Ihr Verständnis dass im Falle eines danach eintretenden unangekündigten Nichterscheinens trotzdem 80% des Honorars in Rechnung gestellt werden müssen